Aufsteigende Pfeile und abgedunkelte Immobilien im Hintergrund verzieren das Bild mit der Überschrift „Wachstumschancengesetz“

Wachstumschancengesetz: Diese Chancen bringt es wirklich

Das Wachstumschancengesetz wurde verabschiedet. In diesem Artikel erfährst Du, auf welche geplanten Änderungen Du als Unternehmer verzichten musst, aber auch, welche Chancen Dir das neue Gesetz tatsächlich einräumt.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland macht sich fit für die Zukunft! Das Wachstumschancengesetz verspricht Steuerentlastungen, weniger Bürokratie und bessere Investitionsbedingungen. Erfahre im nachfolgenden Blogartikel, wie Unternehmen von 3,2 Milliarden Euro profitieren können und Du Deine Steuerlast massiv senken kannst.

Im März 2024 hat die Bundesregierung das Wachstumschancengesetz nach langen Verhandlungen endlich verabschiedet.

Ziel: den Standort Deutschland stärken und Unternehmen wettbewerbsfähiger machen. Mit Maßnahmen wie Förderungen, verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten und steuerlichen Anreizen für den Wohnungsbau wird ein Entlastungsvolumen von 3,2 Milliarden Euro bereitgestellt. 

In diesem Artikel zeigen wir Dir, welche Punkte verworfen wurden, aber auch, wie Du die bestehenden Änderungen am besten für Dich nutzen kannst. Erfahre jetzt mehr über die Möglichkeiten, die Dir das Wachstumschancengesetz einräumt.  

Das Wichtigste in Kürze

Da Du sicherlich endlich wissen willst, welche Veränderungen das neue Gesetz nun wirklich mit sich bringt, haben wir hier einige der wichtigsten Punkte für Dich zusammengefasst:

  • Die Wertobergrenze für absetzbare GWG erhöht sich nicht wie geplant auf 1.000 €
  • Auch die Freibeträge für Betriebsveranstaltungen und Verpflegungspauschalen werden nicht erhöht
  • Die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) kommt zurück
  • 20 % höhere Sofortabschreibung im Rahmen von Sonderabschreibungen
  • E-Rechnungen werden zur Pflicht

Alle weiteren durchgeführten oder verworfenen Änderungen sowie weitere, wichtige Details zu den einzelnen Bestandteilen des Gesetzes erfährst Du in diesem Artikel.

Ein Richter schlägt mit dem Richterhammer auf eine Holzunterlage

Worauf Du Dich freuen kannst

Degressive AfA

Gute Nachrichten für Unternehmer und Immobilienbesitzer:
Die degressive Absetzung für Abnutzung – kurz AfA – kommt zurück. Sie kann auf alle Wirtschaftsgüter angewandt werden, die zwischen dem 01.04.24 und dem 31.12.24 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Der Höchstsatz bei der Abschreibung beträgt das Doppelte der linearen AfA: 20 %. Eine rückwirkende Anwendung (Herstellung oder Anschaffung nach dem 30.09.24) ist allerdings nicht mehr vorgesehen.

Ebenfalls festgelegt wurde die degressive AfA für Wohngebäude. Diese kann auf alle Gebäude angewandt werden, die sich im europäischen (Wirtschafts-)Raum befinden, zu privaten Wohnzwecken verwendet werden und deren Herstellung zwischen dem 30.09.23 und dem 01.10.29 begonnen wird (bei Anschaffung Vertragsabschluss zwischen dem 30.09.23 und dem 01.10.29).

Der Höchstsatz bei der degressiven AfA für Wohngebäude beträgt 5 % pro Jahr. Im Jahr der Herstellung oder Anschaffung erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Erwähnenswert ist, dass ein Wechsel zur linearen AfA freigestellt ist – je nachdem, welcher Abschreibungssatz für Dich günstiger ist.

Ein Schlüssel am Schlüsselanhänger in Form eines Hauses wird vor einer Immobilie hochgehalten

Sonderabschreibung

Im Rahmen der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG ist derzeit im Jahr der Anschaffung eine Sofortabschreibung von 20 % möglich.

Mit dem Wachstumschancengesetz erhöht sich dieser Wert auf 40 % (geltend für Wirtschaftsjahre beginnend nach dem 31.12.23). 

Eine Sonderabschreibung darfst Du auf alle abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter vornehmen – vorausgesetzt, Du hast im Jahr vor der Investition nicht mehr als 200.000 € Gewinn gemacht.

Während der ersten zwei Jahre (Jahr der Anschaffung und Folgejahr) musst Du Deine Investition entweder vermieten oder im Inland (fast) ausschließlich betrieblich nutzen.

Elektrofahrzeuge

Der Staat fördert bereits die Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge im privaten Rahmen. Diese Förderungen galten bisher allerdings nur bis zu einem Bruttolistenpreis von 60.000 € pro Fahrzeug.

Dieser Wert wird mit dem Wachstumschancengesetz auf 70.000 € angehoben. Dies gilt für alle Fahrzeuge, die nach dem 31.12.23 angeschafft wurden.

Überschreitet der Preis des Fahrzeugs den angesetzten Wert nicht, so muss bei Anwendung der 1-%-Methode nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) und bei Anwendung der Fahrtenbuch-Methode nur ein Viertel der Anschaffungskosten und zulässigen Aufwendungen angesetzt werden.

Ein Elektroauto lädt am Kabel

Ist-Besteuerung

Bis zu einem Gesamtumsatz von 600.000 € im Vorjahr durften Unternehmer ihre Umsätze bisher nach vereinnahmten (statt vereinbarten) Einkünften versteuern (Ist-Besteuerung nach § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG).

Dieser Maximalwert wird nun auf 800.000 € erhöht (gültig ab Besteuerungszeitraum 2024). Eine Änderung, die gerade für wachsende Unternehmen mehr Liquidität bedeutet.

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Gute Nachrichten, falls Du Kleinunternehmer bist:
Bisher waren alle Unternehmer mit einer Umsatzsteuer von maximal 1.000 € von der Pflicht einer Umsatzsteuer-Voranmeldung befreit. Mit dem Wachstumschancengesetz erhöht sich dieser Wert auf 2.000 €.

Diese Änderung tritt ab 2025 in Kraft. Bereits ab 2024 müssen Kleinunternehmer gar keine Umsatzsteuererklärung mehr abgeben, es sei denn, sie werden explizit dazu aufgefordert.

Buchführungspflicht

Ab 2024 bist Du von der Buchführungspflicht § 141 AO ausgenommen, wenn Du nicht mehr als 800.000 € Gesamtumsatz bzw. 80.000 € Gewinn pro Jahr machst.

Zuvor lag dieser Wert bei 600.000 € Gesamtumsatz bzw. 60.000 € Gewinn. Liegen Deine Zahlen unter den genannten Werten, bleibt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Dich möglich.

Geschenke

Ab 2024 darf Dich ein Geschenk an jemanden, der nicht bei Dir angestellt ist (z.B. Geschäftsfreunde oder Kooperationspartner) bis zu 50 € kosten. Zuvor lag dieser Wert bei 35 €. 

Aus einer Geschenktüte lugt etwas Seidenpapier hervor

Fünftelungsregelung

Mit dem Wachstumschancengesetz gehört die Fünftelungsregelung – ab Lohnsteuerabzug 2025 – der Vergangenheit an.

Die Fünftelungsregelung nach § 34 Abs. 1 S. 2 EStG wurde bisher vor allem angewandt, wenn Du als Arbeitgeber eine Abfindung an einen Arbeitnehmer gezahlt hast.

Durch sie wurde jene Tarifermäßigung ermittelt, die dadurch entsteht, dass Du die Abfindung so behandelst, als sei sie über 5 Jahre hinweg ausgeschüttet worden.

Diese Änderung erspart Dir als Arbeitgeber nun den damit verbundenen lästigen Berechnungs- und Bürokratieaufwand. 

E-Rechnungen

Die Ausstellung von Rechnungen in genormter, elektronischer Form wird Pflicht. Auch das besagt das Wachstumschancengesetz.

Bis 2028 gelten jedoch Übergangsregelungen, die Dir die Umstellung erleichtern sollen.

In den Geschäftsjahren 2025, 2026 und 2027 – 2027 nur bis zu einem Umsatz von 800.000 € im Vorjahr – darfst Du noch auf Rechnungen im Papierformat oder alternativen, elektronischen Formaten (wie z.B. PDF) zurückgreifen. Diese sind auf lange Sicht allerdings nicht mehr zulässig.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes liegt eine gültige E-Rechnung nur dann vor, wenn sie 

  1. ausstellbar,
  2. übermittelbar,
  3. empfangbar und
  4. elektronisch verarbeitbar ist.

Das gilt allerdings nur für Rechnungen, die Business-to-Business ausgestellt wurden. Rechnungen an private Endverbraucher sind von der Regelung ausgenommen, ebenso wie Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.

Jemand hält einen Pfeil ins Bild der von einer Papierrechnung auf eine elektronische Rechnung zeigt

Verworfene Änderungen: Darauf musst Du verzichten

Verlustrück- und Verlustvortrag

Ursprünglich sah das Wachstumschancengesetz eine Erweiterung des Verlustrücktrags nach § 10d Abs. 1 EStG sowie des Verlustvortrags nach § 10a GewStG. vor.

Diese Änderungen sind nicht weiter vorgesehen.

Betriebsveranstaltungen

Der derzeitige Freibetrag für Betriebsveranstaltungen liegt bei 110 €. Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes sollte dieser Betrag auf 150 € erhöht werden.

Auch diese Änderung tritt nicht in Kraft.

Eine Gruppe von Angestellten stößt mit Sektgläsern an

Investitionsprämie

Geplant war ebenfalls die Einführung einer Investitionsprämie, welche jedoch im finalen Entwurf gestrichen wurde.

Anzeigepflicht

Innerstaatliche Steuergestaltungen sollten in Zukunft verpflichtend angezeigt werden müssen. Dies ist nun nicht länger geplant. 

Verpflegungspauschalen

Nach derzeitiger Regelung gelten in Bezug auf Verpflegungspauschalen die folgenden Freibeträge:

  • 28 € bei einer Abwesenheit von 24 Stunden
  • 14 € an An- und Abreisetag
  • 14 € bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden.

Die angegebenen Werte bleiben bestehen. Geplant war ursprünglich die Erhöhung auf 32 € bei 24-stündiger Abwesenheit und 16 € an An- und Abreisetag sowie bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden.

Diese Änderungen wurden verworfen.

Eine Lunchbox mit Reis, Hähnchen und Gemüse wird vor einem Laptop platziert

GWG

Die Wertobergrenze für absetzbare GWG sollte zunächst von 800 € auf 1.000 € erhöht werden.

Diese Änderung wurde zum, zum Bedauern vieler Unternehmer, zurückgenommen.

Es gelten weiterhin die aktuellen GWG-Regelungen, auch in Bezug auf Sammelposten und Abschreibungsdauer.

Fazit

Das im März 2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz bringt für Dich als Unternehmer einige bedeutende Veränderungen mit sich, wenn auch nicht ohne Abstriche.

Ursprünglich geplante Erhöhungen bei der Wertobergrenze für absetzbare GWG, den Freibeträgen für Betriebsveranstaltungen und Verpflegungspauschalen sowie die Einführung einer Investitionsprämie wurden gestrichen.

Dennoch bietet Dir das Gesetz weiterhin Chancen: Die degressive AfA und eine erhöhte Sofortabschreibung im Rahmen von Sonderabschreibungen sind wichtige Vorteile.

Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen und der Entfall der Fünftelungsregelung werden langfristig zur Modernisierung und Vereinfachung Deiner Buchführung beitragen.

Die Befreiung von der Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung, die neu gesteckten Grenzen der Buchführungspflicht und die erhöhte Wertgrenze bei der Ist-Besteuerung bieten Vorteile vor allem für kleinere Unternehmen.

Aufgrund der veränderten und gestrichenen Inhalte wurde das finanzielle Volumen des Gesetzes von 7 Mrd. € auf 3 Mrd. € reduziert, was vor allem der angespannten Haushaltslage geschuldet ist.

Trotz der Kürzungen bietet Dir das Wachstumschancengesetz wertvolle Möglichkeiten, Deine Geschäftsabläufe zu optimieren, Steuern zu sparen und somit liquider zu werden.

Steuern sind Chefsache

Was wäre, wenn Deine Fähigkeit, Steuern zu sparen, nicht zu 100 % vom Gesetzgeber abhängen würde? Und wir sprechen hierbei nicht von einschläfernden Terminen mit Deinem Steuerberater oder gar illegalen „Steuerlösungen“.

Viel mehr geht es um die Möglichkeit, das Thema Steuern als Unternehmer in die eigene Hand zu nehmen. 

Was viele Unternehmer zunächst einmal abschreckt, ist in Wirklichkeit der Schlüssel zu einer Minimierung Deiner Steuerlast und infolgedessen Deiner finanziellen Freiheit und Sicherheit.

Nur Du als Unternehmer kennst Deinen Betrieb am besten und weißt somit auch, was das Beste für ihn ist. 

In unserem Next Level Steuer Coaching erfährst Du alles, was Du wissen musst, um Steuern zur Chefsache zu machen. Dabei soll Dein neu gewonnenes Wissen die Dienste Deines Steuerberaters jedoch keinesfalls ersetzen.

Vielmehr soll es Dich befähigen, auf Augenhöhe mit ihm genau die steuerliche Strategie auszuarbeiten, die Dein Unternehmen langfristig zum Erfolg führt.

Ein Mann wirft einen muskulösen Schatten an die Wand

FAQ: Häufige Fragen zum Wachstumschancengesetz

Informiere Dich gründlich über die Bestimmungen des Gesetzes und prüfe, welche für Dein Unternehmen relevant sind. Dein Steuerberater kann Dir dabei helfen, die neuen Regelungen optimal zu nutzen.

Bewahre Kaufbelege, Rechnungen und Vertragsdokumente der angeschafften Wirtschaftsgüter sorgfältig auf. Eine eindeutige Erfassung in der Buchführung ist ebenfalls wichtig.

Die neuen Abschreibungsmöglichkeiten bieten zusätzliche Steueroptimierungspotenziale. Integriere diese Regelungen in Deine langfristige Steuerstrategie und überprüfe regelmäßig Deine Finanzplanung.

Beachte, dass bestimmte Maßnahmen zeitlich begrenzt sind, wie die degressive AfA für Anschaffungen bis Ende 2024. Informiere Dich über alle relevanten Fristen und handle rechtzeitig.

Überprüfe und passe Deine Rechnungsstellungsprozesse an die neuen Anforderungen an. Investiere in geeignete Software und schule Deine Mitarbeiter rechtzeitig.

Rechtliche Hinweise / Disclaimer

Eine einzelfallbezogene, individuelle rechtliche und steuerliche Beratung kann durch diese abstrakte, rechtliche und steuerliche Darstellung auf keinen Fall ersetzt werden. Kontaktiere unbedingt jeweils Deinen persönlichen, rechtlichen und steuerlichen Berater. Dieser Beitrag gibt unsere persönlichen Erfahrungen und Interpretationen der Rechtsprechung, Literatur, Gesetze und rechtlichen Kommentare wider. Die Inhalte basieren auf unserem Wissensstand zum Zeitpunkt der Erstellung. Aktuelle Änderungen der steuerlichen und rechtlichen Auffassungen der Finanzverwaltungen oder der Gerichte sind jederzeit möglich. Dies kann auch rückwirkend geschehen. Die Finanzverwaltung und zuständige Gerichte können jederzeit eine von unserer Auffassung abweichende Sichtweise des Falles vertreten. Eine Nachsorgeverpflichtung (die Pflicht, dass wir über eventuell später eintretende rechtliche oder tatsächliche Veränderungen oder neue Erkenntnisse zu informieren haben) besteht nicht. Die Zurverfügungstellung dieses Beitrags führt weder zu einer vertraglichen Bindung, noch wird eine sonstige Haftung gegenüber dem Empfänger oder Dritten begründet. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für Dokumente, Musterverträge, etc. in irgendeiner Form.

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