ETFs – Die unterschätzte Möglichkeit, steueroptimiert zu investieren
ETFs (Exchange Traded Funds) sind ein beliebtes Investmentinstrument, das es ermöglicht, mit geringen Kosten breit gestreut am Kapitalmarkt zu investieren.
Doch was viele Unternehmer nicht wissen: Als langfristige Geldanlage bieten sie nicht nur hohe Flexibilität und Renditechancen, sondern auch erhebliche steuerliche Vorteile. Wer seine ETF-Anlagen richtig strukturiert, kann seine Steuerlast gezielt reduzieren und langfristig mehr Vermögen aufbauen.
In diesem Artikel erfährst Du, wie Du ETFs strategisch in Deine Steuerplanung integrierst und welche konkreten Hebel es für Unternehmer gibt.

Das Wichtigste in Kürze: ETF-Besteuerung in Deutschland
Viele Unternehmer unterschätzen ETFs als Steuerstrategie. Dabei bieten sie eine clevere Option, um Steuern zu sparen und Vermögen langfristig aufzubauen. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:
Nicht alle ETFs sind steuerlich gleich vorteilhaft: Erträge aus ausschüttenden ETFs müssen sofort versteuert werden, während thesaurierende ETFs eine Steuerstundung erlauben.
ETF-Halteform entscheidet über die Steuerlast: Privat, GmbH oder Holding – jede Struktur hat eigene steuerliche Vorteile.
Steuerliche Optimierung: Neben der strategischen Wahl von Halteform und ETF-Typ gibt es weitere Wege, wie Du Deine ETFs steuerlich optimieren kannst. Beispiele sind die Teilfreistellung oder der Sparerpauschbetrag.
ETFs in der Altersvorsorge: Besonders interessant für Geschäftsführer ist die Kombination aus ETFs und betrieblicher Altersvorsorge, die eine Optimierung des Nettolohns ermöglicht.
Im weiteren Verlauf werden wir die wichtigsten Aspekte zum Thema ETF-Steuern näher beleuchten. Du erfährst, wie Du mit ETFs aktiv Steuern sparen kannst, wie Du diese Strategien konkret umsetzt und welche Fallstricke es zu vermeiden gilt.
Darum sind ETFs für Unternehmer so interessant
Viele Unternehmer setzen bei der Steueroptimierung auf Immobilien oder betriebliche Altersvorsorge – ETFs werden oft übersehen. Dabei bieten sie eine äußerst attraktive Möglichkeit: Durch strategische Investitionen können Unternehmer ihr Geld effizient einsetzen und langfristig Steuervorteile nutzen.
Zu den konkreten Vorteilen zählen:
Flexibel & planbar: ETFs können jederzeit gekauft, verkauft oder über Sparpläne automatisiert bespart werden. Das Kapital bleibt liquide und anpassbar.
Minimaler Kosten- & Verwaltungsaufwand: ETFs haben keine hohen Gebühren oder bürokratischen Hürden wie Immobilien oder aktiv verwaltete Fonds.
Steuerliche Vorteile: Ein gut strukturiertes ETF Depot ermöglicht es Anlegern, ihre Steuerlast durch gezielte Verkäufe zu optimieren. Mithilfe der richtigen Strategie können Erträge steuerfrei oder steuerreduziert reinvestiert werden.
In den nächsten Abschnitten erfährst Du, wie Du ETFs gezielt zur Steueroptimierung nutzen kannst und welche Strategien für Unternehmer besonders vorteilhaft sind.

Besteuerung von ETFs – ausschüttend vs. thesaurierend
Bevor Du ETFs steuerlich optimieren kannst, solltest Du wissen, wie sie grundsätzlich besteuert werden. In Deutschland verhält sich die Besteuerung von ETFs wie folgt: Kapitalerträge aus ETFs unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Zudem unterscheidet das Finanzamt für die Besteuerung zwischen ausschüttenden und thesaurierenden ETFs.
Ausschüttende ETFs zahlen Erträge direkt aus. Diese müssen dann sofort versteuert werden.
Thesaurierende ETFs hingegen reinvestieren erzielte Renditen, anstatt sie auszuschütten. So werden Steuern erst beim Verkauf fällig.
Die sogenannte Vorabpauschale jedoch stellt sicher, dass auch nicht realisierte Gewinne jährlich versteuert werden. Sie fällt nur an, wenn der ETF eine positive Wertentwicklung aufweist und der Basiszins über Null liegt.

Eine steuerliche Entlastung hingegen bietet die Teilfreistellung. Je nach Art des ETFs bleibt ein Teil der Erträge steuerfrei:
Aktien-ETFs: 30 %
Misch-ETFs: 15 %
Immobilien-ETFs mit ausländischen Erträgen: 60 %
Wenn Du ETFs mit hoher Teilfreistellung wählst, kannst Du Deine Steuerlast aktiv senken. In den nächsten Abschnitten gehen wir noch genauer darauf ein, wie Du Deine ETFs steuerlich optimieren kannst.
ETFs steuerlich optimieren – geht das?
Ja! Wer ETF steueroptimiert investieren möchte, sollte vor allem die folgenden beiden Punkte beachten.
Welche ETFs eignen sich zur Steueroptimierung?
Aktien-ETFs bieten steuerliche Vorteile, da 30 Prozent ihrer Erträge steuerfrei bleiben (Teilfreistellung). Besonders vorteilhaft sind thesaurierende ETFs, die erzielte Gewinne automatisch reinvestieren und so eine Steuerstundung ermöglichen. Dadurch fallen Steuern erst beim Verkauf an. ETFs mit niedriger Ausschüttung helfen zudem, die laufende Steuerlast zu minimieren, da weniger Erträge direkt versteuert werden müssen.
ETFs steueroptimiert nutzen – welche Strategien funktionieren?
Neben der strategischen Wahl des ETF-Typs und steuerlichen Instrumenten wie der Teilfreistellung gibt es weitere, nützliche Strategien, mit denen Du Deine ETFs steuerlich optimieren kannst. Staatlich geförderte Sparpläne erlauben es Dir, Deine Steuern zu senken und gleichzeitig für das Alter vorzusorgen.
Eine wichtige Rolle spielt außerdem die Haltestruktur Deiner ETFs. Du kannst Deine ETFs privat, in einer GmbH oder Holding halten – jede Variante bietet ihre eigenen steuerlichen Vorteile. Bleib dran, um zu erfahren, welche Haltestruktur für Dich die richtige ist.

ETFs in der GmbH, Holding oder privat halten – die optimale Haltestruktur
Als Unternehmer solltest Du Dir darüber Gedanken machen, ob Du ETFs in der GmbH oder Holding halten oder privat anlegen möchten. Je nach Struktur ergeben sich unterschiedliche Vor- oder Nachteile im Hinblick auf Deine Steuer. Im Folgenden beleuchten wir die drei gängigsten Halteformen für Unternehmer.
ETFs im privaten Depot
Wer ETFs privat hält, profitiert von der einfachen Verwaltung, muss aber mit einer höheren Steuerbelastung rechnen. Kapitalerträge werden mit 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Gewinne aus ETF-Verkäufen sowie ausgeschüttete Erträge werden direkt besteuert.
Eine Ausnahme bildet die Teilfreistellung, durch die ein Teil der Erträge steuerfrei bleibt. Die Vorabpauschale sorgt auch bei thesaurierenden ETFs für eine jährliche Besteuerung.
Private Anleger können zudem den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro für Verheiratete) nutzen, um einen Teil ihrer Kapitalerträge steuerfrei zu halten.
Der Nachteil dieser Struktur: Gewinne werden sofort versteuert, sodass keine langfristige Steuerstundung möglich ist.

ETFs in der GmbH
Eine GmbH bietet einige steuerliche Vorteile für Anleger, die ETFs als langfristige Kapitalanlage nutzen möchten. Kursgewinne aus Aktien-ETFs sind zu 95 Prozent steuerfrei, da lediglich 5 Prozent der Gewinne mit Körperschaftsteuer (15 Prozent) und Solidaritätszuschlag belastet werden. Dies ermöglicht eine Steuerstundung, da Erträge innerhalb der GmbH nahezu unversteuert reinvestiert werden können.
Anders verhält es sich bei laufenden Erträgen: Ausschüttungen und Dividenden aus ETFs werden in der GmbH voll mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer belastet, sodass hier keine Steuervergünstigungen greifen. Die Teilfreistellung, die in der privaten Sphäre steuerlich entlastend wirkt, gilt hier nicht.
Zusammenfassend ist die GmbH besonders vorteilhaft für Unternehmer, die ihre Erträge langfristig innerhalb der Gesellschaft reinvestieren und ihre Gewinne steuerlich optimieren wollen.

ETFs in der Holding
Die Holding-Struktur bietet die größten steuerlichen Vorteile für langfristige Investitionen. Wie bei der GmbH sind Kursgewinne aus Aktien-ETFs zu 95 Prozent steuerfrei, während Ausschüttungen und Erträge voll körperschaftsteuerpflichtig bleiben. Die Teilfreistellung entfällt.
Zusätzlich gilt jedoch die folgende Besonderheit: Gewinne aus Unternehmensbeteiligungen sind bereits ab einer Beteiligungshöhe von 10 Prozent von der Gewerbesteuer befreit, was eine erhebliche Steuerersparnis ermöglicht.
Zudem profitieren Investoren von einer langfristigen Steuerstundung, da ETFs innerhalb der Holding nahezu ohne steuerliche Abzüge weiter wachsen können. Dadurch kann das Kapital effektiver reinvestiert werden.
Eine Holding ist somit besonders vorteilhaft für Unternehmer, die strategische Investments tätigen und ihr Vermögen innerhalb einer steueroptimierten Struktur aufbauen möchten.

Fazit: Die optimale Haltestruktur
Während ein privates Depot für kurzfristige Entnahmen sinnvoll sein kann, bieten die GmbH oder Holding erhebliche Steuervorteile für langfristige Strategien. Soll regelmäßig Kapital entnommen werden, so eignet sich ein privates Depot, es muss jedoch mit einer höheren Steuerbelastung gerechnet werden.
Die GmbH ist ideal, wenn ETFs als langfristige Anlage innerhalb des Unternehmens genutzt werden sollen, da Kursgewinne weitgehend steuerfrei bleiben.
Wer eine steueroptimierte Struktur für langfristigen Vermögensaufbau und Reinvestition möchte, sollte über eine Holding nachdenken. Diese sollte allerdings langfristig geplant werden, um eine funktionale und ganzheitliche Steuerstrategie sicherzustellen.
Im nächsten Absatz erfährst Du, wie Du ETFs steueroptimiert innerhalb Deiner Altersvorsorge einsetzt.

Steuerliche Vorteile von ETFs in der Altersvorsorge
Unternehmer haben verschiedene Möglichkeiten, ETFs steuerlich effizient innerhalb ihrer Altersvorsorge zu nutzen. Besonders bekannt sind die Riester-Rente und die Basisrente (Rürup-Rente).
ETFs in der Riester-Rente
Die Riester-Rente bietet steuerliche Vorteile, ist jedoch an strikte Bedingungen gebunden. Beiträge sind steuerlich absetzbar, zudem gibt es staatliche Zulagen. Das Kapital bleibt allerdings bis zum Renteneintritt gebunden und die Auszahlungen in der Rentenphase sind steuerpflichtig.
ETFs in der Rürup-Rente
Auch die Basisrente oder Rürup-Rente ermöglicht hohe steuerliche Abzugsmöglichkeiten, da Beiträge bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Allerdings bleibt das investierte Kapital auch hier bis zur Rente gebunden und die späteren Rentenzahlungen unterliegen der Einkommensteuer.
Für Unternehmer mit hohem zu versteuerndem Einkommen kann die Rürup-Rente eine interessante Möglichkeit sein. Sie eignet sich besonders für Selbstständige, die keine Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge haben. Allerdings muss bedacht werden, dass das Kapital nicht flexibel verfügbar ist und eine Verrentung verpflichtend erfolgt. Daher sollte die Entscheidung für dieses Modell wohlüberlegt sein.

ETFs in der betrieblichen Altersvorsorge (baV)
Eine deutlich flexiblere und steuerlich attraktivere Option ist die betriebliche Altersvorsorge mit ETFs. Unternehmer können bis zu 7.728 Euro jährlich steuer- und sozialabgabenfrei in eine bAV investieren, wodurch das zu versteuernde Einkommen sofort reduziert wird (Stand 2025). Zudem wächst das Kapital bis zur Auszahlung steuerfrei an, was den Zinseszinseffekt verstärkt.
Besonders für Geschäftsführer einer eigenen GmbH bietet diese Strategie erhebliche Vorteile. Da der Gesetzgeber vorschreibt, dass Arbeitgeber mindestens 15 Prozent der bAV-Beiträge als Zuschuss leisten müssen, können sich Geschäftsführer diesen Zuschuss quasi selbst auszahlen.
Dies führt zu einer optimierten Nettolohnstruktur, indem ein Teil des Bruttogehalts steuerlich begünstigt in die Altersvorsorge umgeleitet wird.
So entsteht eine doppelte Win-Win-Situation: Der Geschäftsführer spart sowohl Steuern als auch Sozialabgaben und sichert sich gleichzeitig eine steuerlich optimierte Altersvorsorge.
Fazit: ETFs in der Altersvorsorge
Die Riester-Rente kann durch staatliche Zulagen attraktiv sein, ist jedoch an viele Bedingungen geknüpft und bietet nur begrenzte Flexibilität. Die Rürup-Rente (Basisrente) ermöglicht hohe steuerliche Abzugsmöglichkeiten während der Einzahlungsphase, erfordert aber eine verpflichtende Verrentung ohne Kapitalverfügbarkeit.
Die Kombination aus ETFs und betrieblicher Altersvorsorge ist eine äußerst effektive Möglichkeit, um als Geschäftsführer nicht nur für das Alter vorzusorgen, sondern auch den eigenen Nettolohn zu optimieren. Wer diese Strategie clever einsetzt, kann langfristig Vermögen aufbauen und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen.

ETF-Besteuerung in Deutschland – diese Fehler solltest Du vermeiden
Auch wenn die steuerlichen Vorteile von ETFs für Unternehmer überaus interessant sind, gibt es einige häufige Fehler, die vermieden werden sollten.
Vorabpauschale vergessen
Ein verbreiteter Fehler ist das Übersehen der Vorabpauschale. Bei thesaurierenden ETFs wird auf nicht realisierte Gewinne eine jährliche Mindeststeuer erhoben. Diese wird direkt vom Verrechnungskonto abgebucht. Wer dies nicht berücksichtigt, kann in Liquiditätsengpässe geraten oder gezwungen sein, ETF-Anteile zu verkaufen.
Lösung: Die Steuerbescheinigung der Bank prüfen und sicherstellen, dass ausreichend Guthaben auf dem Verrechnungskonto vorhanden ist.

Unterschiede bei ausländischen ETFs ignoriert
Ein weiterer Fehler ist das Ignorieren der steuerlichen Unterschiede zwischen deutschen und ausländischen ETFs. Während deutsche ETFs die Steuer automatisch abführen, unterliegen ausländische ETFs oft zusätzlichen Quellensteuern, die nicht immer vollständig auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechenbar sind.
Lösung: Prüfe vor dem Kauf, ob sich die Quellensteuer anrechnen lässt, um doppelte Besteuerung zu vermeiden.
ETFs in der Steuererklärung falsch angegeben
Auch die falsche oder unvollständige Angabe von ETFs in der Steuererklärung kann teuer werden. Kapitalerträge, besonders aus ausländischen ETFs, müssen vollständig erfasst werden. Fehlerhafte Angaben können zu Nachforderungen oder steuerlichen Nachteilen führen.
Lösung: Die Steuerbescheinigung der Depotbank genau prüfen und die Werte korrekt in der Anlage KAP angeben.
Wer diese Fehler vermeidet, kann seine ETF-Strategie effizient steuern und unnötige Steuerlasten verhindern.
Fazit: ETFs als clevere Steuerstrategie für Unternehmer
ETFs sind eine attraktive Möglichkeit für Unternehmer, Kapital aufzubauen und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Die Wahl der richtigen Haltestruktur – ob privat, in einer GmbH oder Holding – entscheidet maßgeblich über die Steuerlast und sollte an die individuellen finanziellen Ziele angepasst werden. Während das private Depot einfache Handhabung bietet, ermöglichen GmbH und Holding langfristige Steuerstundung und strategische Reinvestitionen.
Auch in der Altersvorsorge können ETFs eine clevere Ergänzung sein. Während Riester- und Rürup-Rente zwar steuerliche Vorteile bieten, bleibt das Kapital dort langfristig gebunden. Besonders Geschäftsführer profitieren von der betrieblichen Altersvorsorge mit ETFs, da sie nicht nur steuerliche Vergünstigungen nutzen, sondern auch ihren Nettolohn optimieren können.
Wer sein steuerliches Potenzial voll ausschöpfen will, sollte sich umfassend mit den Möglichkeiten der ETF-Strategie auseinandersetzen. In unserem kostenlosen Steuer-Webinar erfährst Du, wie Du ETFs gezielt in Deine Steuerstrategie integrierst, weitere Optimierungsansätze nutzt und steuerliche Fallstricke vermeidest.
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