Modernes Bürogebäude und Globus auf einem verschwommenen, bläulichen Hintergrund, der Bürogebäude und Netzstrukturen zeigt

Holding in Dubai, Haus auf Mallorca? Die größten Steuerfallen im Ausland

Internationale Steuergestaltung: Risiken und was Unternehmer beachten müssen

Inhaltsverzeichnis

Internationale Steuergestaltung – lohnenswert oder rechtliches Risiko?

Auslandsimmobilien, Holdings in Dubai oder ein zweiter Wohnsitz auf Mallorca – die internationale Steuergestaltung wirkt auf viele Unternehmer wie die Königsdisziplin der Steueroptimierung. Es gibt verschiedene Arten von Einnahmen, die durch solche Strukturen realisiert werden können, einschließlich Dividenden und Kapitalgewinne.

Unternehmen können durch die Nutzung von Holdingstrukturen steuerliche Vorteile erzielen, indem sie Gewinne effizient verwalten und steuerliche Belastungen minimieren. Die fortschreitende Globalisierung der Unternehmenstätigkeit führt zu einer wachsenden Bedeutung der internationalen steuerlichen Regelungen.

Doch was auf den ersten Blick smart klingt, kann schnell zum Bumerang werden: falsche Beratung, fehlende Meldungen oder unklare Strukturen führen nicht selten zu saftigen Steuernachzahlungen oder sogar Strafverfahren.

Modernes Bürogebäude und Globus auf blassem Aquarellhintergrund

Die Beratungspraxis zeigt häufig, dass viele Mandanten unsicher sind, welche Vorteile eine Holding-Gesellschaft im Bereich der Steueroptimierung bietet und welche Grenzen es dabei gibt. Ein Beispiel für eine erfolgreiche internationale Steuergestaltung ist die Nutzung von Holdinggesellschaften, um Gewinne zu thesaurieren und für Reinvestitionen zu nutzen, wodurch die steuerliche Belastung minimiert wird.

In diesem Beitrag erfährst Du, welche Risiken bei der internationalen Steuergestaltung tatsächlich lauern, warum viele Konstruktionen in der Praxis scheitern – und wie Du als Unternehmer langfristig rechtssicher und clever agierst. Denn klar ist: Internationale Steuergestaltung braucht mehr als Google-Wissen – sie braucht Strategie, Weitsicht und Verantwortung.

Das Wichtigste in Kürze

Internationale Steuergestaltung klingt smart – ist aber voller Stolperfallen. Schon kleine Fehler bei Auslandsimmobilien, Holdings oder Wohnsitzverlagerung führen schnell zu Steuernachzahlungen, Strafen oder Vorstrafen. Häufig unterschätzt: Meldepflichten, falsche Annahmen zu Steuerfreiheit oder das deutsche Außensteuergesetz.

Typische Fallstricke:

  • Steuerfreiheit in Dubai & Co falsch eingeschätzt

  • Auslandsimmobilien nicht gemeldet

  • Eigennutzung über GmbH → verdeckte Gewinnausschüttung

  • Wegzugsbesteuerung – auch bei „versehentlichem“ Wegzug

  • Hinzurechnungsbesteuerung bei ausländischen Firmen

  • Kein Zusammenspiel zwischen In- und Auslandsberatung

  • Unternehmer stellen sich nicht die Frage, ob ihre gewählte Struktur den rechtlichen Anforderungen entspricht

  • Neben Steuern müssen auch Beiträge zur Sozialversicherung berücksichtigt werden, was die Gesamtbelastung erhöht.

Konkrete Beispiele für diese Fallstricke werden im weiteren Verlauf des Artikels erläutert.

Tipp: Wer international gestalten will, braucht Klarheit, Struktur und Verantwortung. Steuern sind Chefsache – und das gilt im Ausland doppelt.

Grundlagen zur Internationalen Steuergestaltung

Was bedeutet internationale Steuergestaltung überhaupt?

Internationale Steuergestaltung beschreibt die strategische Nutzung von Strukturen, Wohnsitzen oder Vermögenswerten im Ausland, um die eigene Steuerbelastung zu optimieren. Typische Gestaltungsformen sind etwa:

  • Immobilieninvestments im Ausland

  • Firmensitze oder Holdings außerhalb Deutschlands

  • Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften

  • Verlagerung des eigenen Wohnsitzes ins Ausland

Unternehmen haben dabei verschiedene Möglichkeiten, ihre Steuerlast legal zu optimieren und gleichzeitig die Einhaltung von Gesetzen zu gewährleisten.

Illustration einer leuchtenden Glühbirne im Vintage-Stil mit strahlenförmigen Linien um sie herum, die den Lichtschein symbolisieren. Die Szene steht für Kreativität, Ideenreichtum und Innovation.

Ziel ist es dabei, legal von niedrigeren Steuersätzen, Doppelbesteuerungsabkommen oder anderen steuerlichen Vorteilen zu profitieren – ohne gegen Gesetze zu verstoßen. Dieses Thema wird im weiteren Verlauf des Artikels detaillierter behandelt.

Doch genau hier liegt die Herausforderung: Was auf dem Papier sauber aussieht, kann steuerlich schnell zur Grauzone werden. Das Bundeszentralamt für Steuern stellt zahlreiche Informationen bereit, die Unternehmen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen benötigen.

Rechtlicher Rahmen: Das sagt das deutsche Steuerrecht

Die internationale Steuergestaltung bewegt sich in einem komplexen rechtlichen Umfeld. Wichtig ist: Auch wenn Teile Deiner Einkünfte oder Strukturen im Ausland liegen, bleibt das deutsche Steuerrecht in vielen Fällen anwendbar.

Folgende Regelungen sind besonders relevant:

  • § 138 AO (Abgabenordnung): Meldepflichten bei Auslandsbeteiligungen

  • Außensteuergesetz (AStG): greift bei beherrschten ausländischen Gesellschaften mit Niedrigbesteuerung

  • § 6 AStG: Wegzugsbesteuerung bei Wohnsitzverlagerung

  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): regeln die Aufteilung von Besteuerungsrechten – aber nicht die Deklarationspflichten

  • AO-Grundsätze & wirtschaftlicher Eigentümer: Das Finanzamt prüft, wer tatsächlich die Kontrolle und den Nutzen hat – nicht, wo ein Vertrag geschlossen wurde

Kurz gesagt: Es kommt nicht nur auf das Land an, sondern auf die Substanz, Struktur und den tatsächlichen Ablauf.

Weltkugel neben Paragrafenzeichen auf blassem Aquarellhintergrund

Internationale Steuergestaltung in der Praxis: Chancen & Gefahren

Immobilien im Ausland: beliebte Falle für Unternehmer

Ob Ferienhaus in Spanien oder Renditeobjekt in Dubai – Immobilien im Ausland sind oft der erste Berührungspunkt mit internationaler Steuergestaltung.

Doch die Probleme beginnen, sobald Einkünfte fließen. Es ist wichtig, den Zusammenhang zwischen den Einkünften und den steuerlichen Verpflichtungen zu verstehen, insbesondere wie diese Einkünfte in Deutschland behandelt werden.

  • Mieteinnahmen im Ausland müssen oft auch in Deutschland deklariert werden – selbst wenn das DBA die Besteuerung dem Auslandsstaat zuweist.

  • Eigennutzung über eine GmbH führt schnell zur verdeckten Gewinnausschüttung – mit Nachversteuerung, Schätzbescheiden und Umkehr der Beweislast.

  • Fehlende Meldungen nach §138 AO können steuerstrafrechtlich relevant werden.

Tipp: Auch wenn das ausländische Steuerrecht erfüllt ist – die deutsche Seite darf nie ignoriert werden.

Warnsymbol, umgeben von weiteren Symbolen: Checkliste, Aktenordner, Paragraf, Eurozeichen mit Pfeil nach unten, Globus, Dokumente

Automatischer Informationsaustausch: Das Finanzamt weiß (fast) alles

Ein weit verbreiteter Irrtum: „Wenn ich im Ausland ein Konto oder Mieteinnahmen habe, erfährt das deutsche Finanzamt davon nicht.“

Die Realität sieht anders aus: Seit 2016 sind über 100 Länder – darunter auch viele „Steueroasen“ – dem automatischen Informationsaustausch beigetreten.

Auch Banken in Dubai oder der Schweiz melden Konten von deutschen Steuerpflichtigen direkt an das Bundeszentralamt für Steuern, das die Daten dann an das zuständige Wohnsitzfinanzamt weiterleitet.

Das passiert nicht sofort – sondern oft erst Jahre später. Doch durch die langen Verjährungsfristen von bis zu 15 Jahren kann das böse enden: Rückwirkende Besteuerung, Zinsen, Nachzahlungen – und in vielen Fällen auch strafrechtliche Relevanz.

Finanzamt und Globus miteinander verbunden durch Pfeile, die einen Austausch darstellen

Doppelbesteuerungsabkommen: Sicherheit oder Scheinschutz?

Viele verlassen sich blind auf das sogenannte DBA – etwa zwischen Deutschland und Spanien. Internationale Konzerne wie Google und Amazon nutzen Holding-Gesellschaften, um ihre Steuerlast zu optimieren.

Ein Vergleich der Abgabenbelastungen und Besteuerung in verschiedenen Ländern kann helfen, die relative Steuerlandschaft besser zu verstehen und strategische Steuerpolitiken zu entwickeln.

Illustration eines weißen Ausrufezeichens auf einem roten, runden Hintergrund. Das Ausrufezeichen ist handgezeichnet und hebt sich durch einen Schatteneffekt deutlich vom Hintergrund ab. Die Grafik symbolisiert eine Warnung, einen Hinweis oder die Betonung einer wichtigen Information.

Doch Vorsicht:

  • Ein DBA regelt nur, welches Land besteuern darf – nicht, ob Du in Deutschland deklarieren musst.

  • Bei „Progressionsvorbehalt“ werden ausländische Einkünfte für den Steuersatz in Deutschland herangezogen – was den Steuersatz auf inländische Einkünfte erhöhen kann. Es ist wichtig, dass Beteiligungen an Auslandsgesellschaften den Finanzbehörden gemeldet werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

  • Manche Länder – etwa Dubai – haben kein aktives DBA mit Deutschland. Das heißt: vollständige Besteuerung in Deutschland möglich. Eine durchdachte Steuerpolitik kann hier helfen, die Steuer- und Abgabenlast zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

Zwei Hände in einem Handschlag, darüber ein Geldsack mit einem Eurozeichen und dem Hinweis „2x“

Gesellschaften im Ausland: Wenn die GmbH plötzlich nichts mehr bringt

Viele Unternehmer versuchen, Investments oder Immobilien über ausländische Kapitalgesellschaften zu strukturieren – sei es über eine Holding in Zypern, eine Ltd. in Großbritannien oder eine LLC in den USA.

Das Ziel: Steuern sparen durch niedrigere ausländische Besteuerung oder geschickte Zwischenschaltung von Strukturen.

Unternehmen mit ausländischen Gesellschaftern können in bestimmten Jurisdiktionen, wie Malta, von einem sehr niedrigen Körperschaftsteuersatz von nur 5% profitieren, was diese Standorte besonders attraktiv für Unternehmensgründungen macht. Doch das deutsche Steuerrecht schaut durch.

Welthalbkugel mit Immobilien und Bürogebäude auf blassem Aquarellhintergrund

Das Außensteuergesetz (§§ 7 ff. AStG): Der Blick hinter die Struktur

Sobald Du beherrschend an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt bist, deren effektive Besteuerung unter 15 % liegt und die passive Einkünfte erzielt (z. B. Mieten, Zinsen, Dividenden), greift das Außensteuergesetz. Dann behandelt das Finanzamt die Einkünfte so, als hättest Du sie direkt erhalten – und besteuert sie mit dem persönlichen Steuersatz.

Illustration eines weißen Ausrufezeichens auf einem roten, runden Hintergrund. Das Ausrufezeichen ist handgezeichnet und hebt sich durch einen Schatteneffekt deutlich vom Hintergrund ab. Die Grafik symbolisiert eine Warnung, einen Hinweis oder die Betonung einer wichtigen Information.

Wichtig: Das gilt auch, wenn Du keine Ausschüttung erhalten hast.

Operative Tätigkeit aus Deutschland? Gefahr einer Betriebsstätte

Ein weiteres Risiko: Wenn Du z. B. für Deine Auslandsfirma von Deutschland aus handelst – etwa als Geschäftsführer oder im Vertrieb – kann das als sogenannte Vertreterbetriebsstätte gewertet werden.

Das bedeutet: Die ausländische Firma wird in Deutschland steuerpflichtig, weil Du von hier aus operative Entscheidungen triffst oder Verträge vorbereitest.

Zusätzlich musst Du in diesem Fall korrekte Verrechnungspreise dokumentieren – also belegen, zu welchen Konditionen die Geschäfte zwischen deutscher und ausländischer Struktur ablaufen. Fehlende Dokumentation führt schnell zu Zuschätzungen, Hinzurechnungen oder Strafzinsen.

LLC, Ltd. & Co.: Steuerlich oft ein Trugschluss

Viele Unternehmer glauben, dass sie mit einer US-LLC automatisch steuerlich „im Ausland“ agieren. Doch Deutschland erkennt die Einordnung solcher Gesellschaften nicht pauschal an, sondern prüft im Einzelfall mit einem Typenvergleich.

US-Unternehmer stehen vor besonderen Herausforderungen unter den strengen Anforderungen des US-steuerrechts, wenn sie Auslandsgesellschaften gründen. Diese Anforderungen betreffen insbesondere die Gründung von Holdinggesellschaften im Ausland und deren steuerliche Behandlung.

Das Ergebnis: Eine US-LLC kann in Deutschland als Kapitalgesellschaft gelten – mit allen Folgen wie Hinzurechnungsbesteuerung, Deklarationspflicht und Bilanzumwandlung.

Auch eine britische Ltd. oder Zypern-Holding schützt nicht automatisch vor deutscher Steuerpflicht.

Wegzugsbesteuerung: Wenn Dein Umzug teuer wird

Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlagert, löst ggf. eine Wegzugsbesteuerung aus – auch ungewollt. Besonders tückisch:

  • Gilt bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ab 1 %. Gesellschafter können jedoch von steuerlichen Vorteilen profitieren, indem Gewinne in der Holdinggesellschaft thesauriert werden, anstatt sofort versteuert zu werden.

  • Auch Fondsbeteiligungen ab 500.000 € sind betroffen (seit 2025!)

  • Es zählt nicht nur der „physische Umzug“, sondern der Lebensmittelpunkt. Unternehmen sind zudem verpflichtet, Mitteilungen zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen an das Bundeszentralamt für Steuern zu senden, um steuerliche Transparenz und die Vermeidung von Steuervermeidungspraktiken zu fördern.

  • Vermeintlich sichere Modelle (z. B. GmbH & Co. KG) scheitern oft an der Substanz

Mandanten können durch eine sorgfältige Steuerplanung von der Vermeidung der Wegzugsbesteuerung profitieren.

Roter Pfeil zeigt von einem Einfamilienhaus in einem Umzugskarton auf eine Weltkugel

Viele glauben, dass sie nur unter 183 Tagen im Jahr in Deutschland bleiben müssen – und dadurch steuerfrei werden. Doch das ist ein gefährlicher Irrglaube.

Die Zahl mag zwar aus manchen Steuerabkommen bekannt sein, doch im deutschen Steuerrecht ist der Lebensmittelpunkt entscheidend – nicht die Aufenthaltsdauer.

Wenn Deine Familie, Dein gewöhnlicher Tagesablauf oder Dein soziales Umfeld weiterhin in Deutschland liegen, bist Du unbeschränkt steuerpflichtig – selbst wenn Du offiziell im Ausland gemeldet bist.

Wer also z. B. ein Ferienhaus in Spanien hat, aber tatsächlich die meiste Zeit dort lebt, kann aus Versehen eine Verlagerung des Lebensmittelpunkts auslösen – mit allen steuerlichen Folgen, einschließlich Wegzugsbesteuerung. Eine gut konzipierte Holding-Gesellschaft kann eine effektive Lösung zur Steueroptimierung bieten.

Illustration eines weißen Ausrufezeichens auf einem roten, runden Hintergrund. Das Ausrufezeichen ist handgezeichnet und hebt sich durch einen Schatteneffekt deutlich vom Hintergrund ab. Die Grafik symbolisiert eine Warnung, einen Hinweis oder die Betonung einer wichtigen Information.

Vorsicht: Viele „lösungsorientierte“ YouTube-Tipps enden teuer. Ohne fundierte Strukturplanung vor dem Wegzug kann die Steuerlast explodieren.

Genossenschaft, Stiftung & Co.: Kein Freifahrtschein

Auch beliebte Vehikel wie Stiftungen oder Genossenschaften bringen Fallstricke:

  • Verlagerung der Leitung ins Ausland kann zur steuerlichen Liquidation führen. Die steuerlichen Implikationen spielen dabei eine wesentliche Rolle, insbesondere für US-Unternehmer bei der Gründung von Unternehmen in verschiedenen europäischen Ländern.

  • Das deutsche Steuerrecht stellt auf den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung ab

  • Umkehr der Beweislast bei Auslandsgestaltungen: Du musst nachweisen, dass alles korrekt war

Ein gut dokumentierter Plan des Projektes ist entscheidend, um die Einhaltung der Steuervorschriften sicherzustellen.

Illustration eines weißen Ausrufezeichens auf einem roten, runden Hintergrund. Das Ausrufezeichen ist handgezeichnet und hebt sich durch einen Schatteneffekt deutlich vom Hintergrund ab. Die Grafik symbolisiert eine Warnung, einen Hinweis oder die Betonung einer wichtigen Information.

Merke Dir: Nur weil eine Gestaltung im Ausland erlaubt ist, heißt das nicht, dass sie in Deutschland steuerlich anerkannt wird.

Illustration eines repräsentativen Hauses auf einem steinernen Podest mit dem Schriftzug „STIFTUNG“ im Vordergrund – symbolisiert Stabilität, Vermögensschutz und die Struktur einer Stiftung.

Erbschaftsteuer im Ausland: Die oft übersehene Steuerfalle

Viele Unternehmer denken bei internationaler Steuergestaltung an Einkommensteuer – aber kaum jemand denkt an den Erbfall. Dabei kann genau der zum finanziellen Fiasko werden.

Der Grund: Für die Erbschaftsteuer gibt es nur sehr wenige Doppelbesteuerungsabkommen.

Das bedeutet: Wenn Du eine Immobilie in Spanien, eine Holding in Dubai oder andere Vermögenswerte im Ausland besitzt, kann es passieren, dass gleich mehrere Staaten zugreifen – und die deutsche Finanzverwaltung zusätzlich.

Besonders kritisch:

  • Immobilien in Ländern ohne deutsches Erbschaftsteuer-DBA

  • Unstrukturierte Übertragungen von Firmenanteilen oder Auslandskonten

  • Fehlen einer klar dokumentierten Besitz- und Wohnsitzstruktur. Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann hier steuerliche Vorteile bieten, insbesondere durch die Nutzung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie zur Vermeidung von Quellensteuer und zur Planung von Gewinnschüttungen.

Die Folge: Doppelte oder sogar dreifache Besteuerung – ohne dass das Vermögen je realisiert wurde.

Tipp: Auch bei der Nachfolgeplanung gilt: Erst die Struktur – dann das Erbe.

Illustration einer lächelnden Familie mit Mutter, Kind und ausgegrautem Vater – letzterer symbolisiert ein verstorbenes Familienmitglied. Im Vordergrund steht ein Geldsack mit Euro-Symbol, was auf eine Erbschaft oder Vermögensweitergabe innerhalb der Familie hinweist. Der Hintergrund ist in Braun gehalten.

Praxis-Check: Diese 5 Fragen solltest Du Dir vor jeder Auslandsstruktur stellen

Bevor Du eine Immobilie im Ausland kaufst, eine Holding gründest oder Deinen Wohnsitz verlagerst, solltest Du Dir folgende Fragen stellen:

Warnsymbol mit Ausrufezeichen, begleitet von einem Dokument mit Checkliste und roten Häkchen sowie Kreuzen.
  1. Habe ich geprüft, welche Deklarations- und Meldepflichten in Deutschland bestehen?

  2. Weiß ich, ob ich trotz Auslandsgestaltung weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bleibe?

  3. Ist klar geregelt und dokumentiert, wo die tatsächliche Geschäftsleitung stattfindet?

  4. Gibt es ausreichende Substanz im Ausland (z. B. Büro, Personal, Entscheidungskompetenz)?

  5. Unterstützt mich mein Steuerberater aktiv bei der Gestaltung – oder reagiert er nur verwaltend?

Wenn Du eine oder mehrere dieser Fragen mit „Nein“ beantwortest, solltest Du Deine Struktur dringend noch einmal überprüfen – bevor es zu teuer wird.

Spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater können Dir dabei helfen, grenzüberschreitende Steuergestaltungen korrekt zu planen und umzusetzen.

Fazit: Internationale Steuergestaltung braucht Weitsicht, nicht Wunschdenken

Internationale Steuergestaltung klingt nach finanzieller Freiheit, Steuerersparnis und cleverer Vermögenssicherung. Und ja – all das ist möglich. Die Herausforderungen der internationalen Steuergestaltung enden nicht an Ländergrenzen.

Internationale Steuergestaltung ist nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen von großer Bedeutung, die bei der Planung und Umsetzung entsprechender Vorhaben Unterstützung benötigen.

Aber eben nur mit einer durchdachten Strategie, die den deutschen Rechtsrahmen vollständig berücksichtigt.

Viele Unternehmer unterschätzen die Tragweite:

  • Falsche Annahmen über Steuerfreiheit führen schnell zu Nachzahlungen oder sogar Vorstrafen.

  • Formfehler bei Deklarationen lösen oft Steuerhinterziehungstatbestände aus – ohne dass es beabsichtigt war.

  • Konstrukte mit Holdings, Stiftungen oder Immobilien-GmbHs im Ausland erfordern Substanz und Dokumentation – nicht nur einen Eintrag im Handelsregister.

Lächelnder Unternehmer im Anzug hält ein Fernglas in den Händen, hinter ihm ein Globus und ein Aquarellhintergrund
Illustration eines weißen Ausrufezeichens auf einem roten, runden Hintergrund. Das Ausrufezeichen ist handgezeichnet und hebt sich durch einen Schatteneffekt deutlich vom Hintergrund ab. Die Grafik symbolisiert eine Warnung, einen Hinweis oder die Betonung einer wichtigen Information.

Wichtig zu verstehen: Nicht der Wohnsitz entscheidet über die Steuerpflicht – sondern die Realität dahinter.

Wer international gestalten will, braucht Klarheit, Substanz und Verantwortung. Und vor allem: Den Willen, seine Steuerstrategie selbst in die Hand zu nehmen.

Denn eins ist sicher: Die Behörden schlafen nicht – sie prüfen nur verzögert. Und wenn sie kommen, dann gründlich. Gestalte vorausschauend – nicht rückwirkend.

Steuerpflichtige Personen und Unternehmen stehen vor besonderen Herausforderungen, da sie strengen Auflagen der Finanzbehörden unterliegen und oft mit Gerechtigkeitsproblemen konfrontiert sind, wenn sie durch Verlagerung von mobilem Kapital in Niedrigsteuerländer geringere Steuern zahlen als solche mit immobilen Gütern.

Für Unternehmer, die nicht nur Probleme erkennen – sondern auch steuerlich richtig handeln wollen

Wenn Du beim Lesen gemerkt hast, wie viele Fallstricke bei internationaler Steuergestaltung lauern, dann weißt Du auch: Es reicht nicht, nur Risiken zu vermeiden – Du brauchst eine klare Strategie, wie Du Deine Steuerlast rechtssicher und effizient gestaltest.

Dabei ist es besonders wichtig, Gewinne steuerlich optimal zu gestalten, um durch strategische Unternehmensstrukturen und den gesetzlichen Rahmen der internationalen Steuerregelungen steuerliche Nachteile zu minimieren.

Genau da setzt unser kostenfreies Steuer-Webinar an. Es zeigt Dir, wie Du legale Gestaltungsspielräume wirklich nutzen kannst – ohne Auswanderung, ohne Gestaltungsmissbrauch und ohne zusätzliche Komplexität in Deinem Alltag.

Wenn Du erfahren willst, wie eine strukturierte Steuerstrategie konkret aussieht und welche Hebel gerade für Unternehmer im deutschen Mittelstand möglich sind, bist Du dort genau richtig.

Bist Du steuerlich bestmöglich aufgestellt?

An welchen Stellen kannst Du noch clever Steuern sparen? Viele Unternehmer und Selbständige übersehen wertvolle Optimierungsmöglichkeiten und zahlen am Ende unnötig hohe Steuern. 

Wir haben Dir eine kostenlose Steuer-Checkliste zum Download bereitgestellt: Zur Steuer-Checkliste

Mit dieser Checkliste kannst Du herausfinden, an welchen Stellen bei Dir noch ungenutztes Potenzial schlummert.

Newsletter
Bleibe immer up to date!

Durch unseren Newsletter bekommst du regelmäßig Fachinformationen zu Steuertipps direkt in deinen E-Mail-Posteingang geliefert.




Inhaltsverzeichnis
Bestseller
reicher als die Geissens

Mit null Euro Startkapital in fünf Jahren zum Immobilien Millionär

APP
#DELLENHAUER

Die kostenlose #DELLENHAUER Business Community App versorgt Dich regelmäßig mit exklusivem, Content zu:
Immobilien | Steuern | Unternehmertum

Teile den Beitrag mit Deinen Bekannten:

Erfahrungsberichte von Unternehmern, die bereits aktive Steuergestaltung nutzen

Häufige Fragen zur internationalen Steuergestaltung

Ja – sobald Du Eigentümer einer Immobilie im Ausland bist, solltest Du das in Deutschland offenlegen. Hältst Du die Immobilie über eine Gesellschaft, wird es besonders kritisch: Bei Eigennutzung kann schnell eine verdeckte Gewinnausschüttung entstehen – und die wird steuerlich hart geahndet.

Du begehst eine Steuerhinterziehung. Selbst bei Ländern mit DBA (z. B. Spanien) musst Du in Deutschland deklarieren – selbst wenn keine Besteuerung erfolgt.

Ohne Deklaration riskierst Du Bußgelder, Nachzahlungen, Zinsschulden – und ab ca. 10.000 € Steuerverkürzung bist Du im Bereich der Vorstrafe.

Das Außensteuergesetz greift, wenn Du an einer ausländischen Firma (z. B. Ltd., LLC, FZCO) beteiligt bist, die weniger als 15 % effektiv versteuert und passive Einkünfte (z. B. Miete, Zinsen, Dividenden) erzielt. Dann tut das Finanzamt so, als hättest Du die Einnahmen direkt bekommen – und besteuert sie mit bis zu 45 %.

Schon wenn Du z. B. länger in Deiner Ferienwohnung auf Mallorca lebst, kann der Lebensmittelpunkt (nicht der Wohnsitz!) ins Ausland rutschen – und die Wegzugsbesteuerung auslösen. Besonders relevant bei Kapitalgesellschaftsanteilen ab 1 %.

Wichtig: Es reicht nicht, in Deutschland gemeldet zu bleiben. Entscheidend ist die Realität Deines Lebensmittelpunkts.

Viele klassische Steuerberater fokussieren sich auf die korrekte Veranlagung – nicht auf strategische Gestaltung. Du brauchst einen Berater, der Deine Struktur ganzheitlich plant.

Genau dafür wurde das Next Level Steuer Coaching entwickelt: Steuern strategisch gestalten, statt nur verwalten.

Rechtliche Hinweise / Disclaimer

Bitte beachte: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Informationen sind allgemeiner Natur und basieren auf unserem aktuellen Wissensstand. Änderungen seitens der Finanzverwaltung oder der Rechtsprechung können die Aussagen beeinflussen. Für individuelle Fragen empfehlen wir, Deinen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu kontaktieren. Eine einzelfallbezogene, individuelle rechtliche und steuerliche Beratung kann durch diese abstrakte, rechtliche und steuerliche Darstellung auf keinen Fall ersetzt werden. Kontaktiere unbedingt jeweils Deinen persönlichen, rechtlichen und steuerlichen Berater. Dieser Beitrag gibt unsere persönlichen Erfahrungen und Interpretationen der Rechtsprechung, Literatur, Gesetze und rechtlichen Kommentare wider. Die Inhalte basieren auf unserem Wissensstand zum Zeitpunkt der Erstellung. Aktuelle Änderungen der steuerlichen und rechtlichen Auffassungen der Finanzverwaltungen oder der Gerichte sind jederzeit möglich. Dies kann auch rückwirkend geschehen. Die Finanzverwaltung und zuständige Gerichte können jederzeit eine von unserer Auffassung abweichende Sichtweise des Falles vertreten. Eine Nachsorgeverpflichtung (die Pflicht, dass wir über eventuell später eintretende rechtliche oder tatsächliche Veränderungen oder neue Erkenntnisse zu informieren haben) besteht nicht. Die Zurverfügungstellung dieses Beitrags führt weder zu einer vertraglichen Bindung, noch wird eine sonstige Haftung gegenüber dem Empfänger oder Dritten begründet. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für Dokumente, Musterverträge, etc. in irgendeiner Form.

Das Könnte dir auch Gefallen
NEWSLETTER
BLEIBE IMMER UP TO DATE! VERPASSE KEINE Infos…
Durch unseren Newsletter bekommst du regelmäßig Fachinformationen zu Steuertipps direkt in deinen E-Mail-Posteingang geliefert.