Illustration eines modernen Büros mit zwei Arbeitsplätzen, stilvollen Schreibtischen und großen Fensterfronten mit Blick auf eine Skyline. Zwischen Pflanzen und Bürostühlen wirkt der Raum professionell und geordnet. Daneben schwebt ein aufgeschlagener, auffälliger Tischkalender mit der Jahreszahl „2025“ – symbolisiert die bevorstehende Steuerreform oder anstehende steuerliche Änderungen im neuen Jahr.

Wie Du 2025 legal zehntausende Euro sparst

Sonderabschreibung 2025: Neuer Gesetzesentwurf bringt massive Steuererleichterungen für Unternehmer

Inhaltsverzeichnis

Deutschland 2025 – Neue Regierung, neue Steuerchancen

Steuerreform 2025: Die größte Steuerreform seit Jahren – und Du kannst massiv profitieren, wenn Du jetzt richtig investierst. Was wäre, wenn Du dank kluger Investitionen und neuer Steuerregelungen ab 2025 zehntausende Euro sparen könntest – völlig legal und ohne Umwege?

Die neue Bundesregierung hat gerade die große Unternehmenssteuerreform 2025 beschlossen und verändert damit das Spiel für Unternehmer nachhaltig. Doch kaum jemand – auch nicht klassische Steuerberater – kennt die besten Strategien, um diese neuen Möglichkeiten optimal zu nutzen.

Illustration eines lächelnden Unternehmers im Anzug vor einem Flipchart mit wachsenden Münzsäulen und Aufwärtspfeil. Daneben ein Geldsack mit dem Wort „STEUERN“ und rotem Abwärtspfeil – symbolisiert, wie sich durch clevere Steuerstrategien die Steuerlast senken und das Vermögen steigern lässt.

Das Wichtigste in Kürze

Die Unternehmenssteuerreform 2025 eröffnet enorme Sparpotenziale. Doch nur wer jetzt die richtigen Weichen stellt, profitiert langfristig. Hier sind die wichtigsten Eckpunkte auf einen Blick:

  • 30 % Sofortabschreibung für Maschinen (2025–2027)
  • Körperschaftsteuer sinkt stufenweise von 15 % auf 10 %
  • 75 % Sofortabschreibung für neue E-Fahrzeuge
  • Kombination mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) ermöglicht doppelte Steuerersparnis

Warum Unternehmer jetzt dringend handeln müssen

Viele Unternehmer verpassen Steuervorteile, weil sie nur reagieren, statt aktiv zu gestalten. Doch diese Reform ist kein gewöhnliches Gesetz – sie ist ein strategisches Zeitfenster, das gezielt genutzt werden muss, um langfristig deutlich weniger Steuern zu zahlen und Liquidität aufzubauen.

Die 3 wichtigsten Punkte der Reform detailliert erklärt

30 % Sofortabschreibung für Maschinen:

Von 2025 bis 2027 kannst Du als Unternehmer jährlich 30 % des Kaufpreises neu angeschaffter Maschinen direkt abschreiben und damit Dein steuerpflichtiges Einkommen erheblich reduzieren. Besonders profitieren produzierende Betriebe, Handwerksunternehmen und technische Dienstleister, die beispielsweise neue CNC-Maschinen, hochmoderne Produktionsanlagen oder effiziente Fertigungstechnik anschaffen möchten. Diese Investitionen steigern Deine Produktivität, reduzieren laufende Kosten und verschaffen Dir erhebliche Wettbewerbsvorteile.

Stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer:

Ab 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz jährlich um einen Prozentpunkt – von aktuell 15 % auf attraktive 10 %. Wenn Dein Unternehmen derzeit etwa 250.000 € Gewinn erzielt, bringt Dir jede prozentuale Senkung direkt eine jährliche Ersparnis von 2.500 €. Über fünf Jahre ergibt sich daraus eine Gesamtersparnis von mindestens 12.500 € – Kapital, das Du gezielt in innovative Projekte, Mitarbeiterentwicklung oder Marktexpansion investieren kannst.

75 % Sofortabschreibung auf E-Fahrzeuge:

Entscheidest Du Dich für neue Elektrofahrzeuge, kannst Du bereits im Jahr der Anschaffung 75 % des Kaufpreises steuerlich absetzen. Dies gilt sowohl für Pkw als auch für gewerbliche E-Nutzfahrzeuge wie Transporter oder Lieferwagen.

Wichtig: Es handelt sich hierbei nicht um eine klassische Sofortabschreibung im Sinne einer Einmal-Absetzung, sondern um eine arithmetisch-degressive Abschreibung. Du kannst im ersten Jahr 75 % der Anschaffungskosten geltend machen, danach folgen fixe Sätze von 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 % – über einen Zeitraum von insgesamt sechs Jahren. Das ist besonders attraktiv, wenn Du planst, hochwertige Fahrzeuge länger zu nutzen.

Diese Maßnahme reduziert nicht nur Deine Steuerlast erheblich, sondern ermöglicht Dir auch, Deine Flotte kosteneffizient zu modernisieren, langfristig Kraftstoffkosten einzusparen und gleichzeitig Deine Umweltbilanz zu verbessern. Gerade in Kombination mit Förderungen wie dem Umweltbonus oder THG-Quoten kann sich die Investition in E-Fahrzeuge doppelt lohnen – steuerlich und finanziell.

Neu ab 2025: Auch teure E-Fahrzeuge wie z. B. ein Tesla Model S oder Audi Q8 e-tron profitieren jetzt von der günstigen 0,25- %-Dienstwagenregelung – denn die Bruttolistenpreisgrenze steigt von 70.000 € auf 100.000 €. Damit kannst Du Deine Flotte nicht nur modernisieren, sondern auch steuerlich noch cleverer aufstellen.

Illustration eines nachdenklichen Mannes im Anzug mit Gedankenblase, darin ein rotes Auto und eine Solaranlage. Daneben ein Geldsack mit Euro-Symbol und Pfeil – symbolisiert die strategische Planung künftiger Investitionen zur Steuerminderung, z. B. durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB).

Thesaurierungsbesteuerung: Auch Einzelunternehmer profitieren

Du bist als Einzelunternehmer oder in einer Personengesellschaft tätig? Dann lohnt sich die neue Thesaurierungsregel besonders: Ab 2028 wird der Steuersatz auf nicht entnommene Gewinne stufenweise gesenkt – von aktuell 28,25 % auf 25 % ab dem Jahr 2032. Damit erhältst Du als Personenunternehmer ähnliche Vorteile wie Kapitalgesellschaften – vorausgesetzt, Du investierst Gewinne, statt sie zu entnehmen.

Die Staffelung im Überblick:

  • 2028/29: 27 %
  • 2030/31: 26 %
  • ab 2032: 25 %

Wenn Du Deine Gewinne im Unternehmen lässt, sicherst Du Dir damit eine erhebliche Steuerentlastung – ganz legal und ohne Umstrukturierung.

Illustration eines Stapels mit Formularen auf einem Klemmbrett, darüber ein großes Prozentzeichen mit rotem Abwärtspfeil – symbolisiert die Reduzierung der Steuerlast durch Sonderabschreibungen oder gezielte Nutzung steuerlicher Absetzungsmöglichkeiten im Unternehmen.

Wie viel Du konkret sparen kannst – ein Rechenbeispiel

Kaufst Du beispielsweise Maschinen im Wert von 100.000 €, sparst Du allein durch die 30 % Sofortabschreibung 30.000 € steuerlich relevante Kosten ein. Bei einem typischen Unternehmenssteuersatz von etwa 30 % entspricht dies rund 9.000 € direkter Steuerersparnis. Dieses zusätzliche Kapital kannst Du nutzen, um z.B. Deine digitale Infrastruktur auszubauen, wichtige Fachkräfte weiterzubilden oder neue Absatzmärkte zu erschließen.

Der doppelte Hebel: Kombination mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) erlaubt Dir, bereits heute steuerliche Vorteile für geplante Investitionen der kommenden Jahre zu nutzen. Bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten kannst Du dabei vorab steuerlich geltend machen.

Wenn Du dies mit den neuen Regelungen kombinierst, beispielsweise beim Kauf einer Produktionsmaschine im Wert von 80.000 €, kannst Du schon jetzt bis zu 40.000 € steuerlich berücksichtigen und zusätzlich ab 2025 weitere 30 % direkt abschreiben. So maximierst Du Deine Steuerersparnis und stärkst gezielt Deine Liquidität.

Möchtest Du mehr über den IAB erfahren? Schreib uns einfach an iab@af-media.org. Wir zeigen Dir genau, wie Du den maximalen Steuervorteil erzielst.

Fazit: Dein Handeln jetzt entscheidet über Deine Steuerlast der nächsten Jahre

Die Unternehmenssteuerreform 2025 ist mehr als eine Randnotiz – sie ist ein strategischer Hebel für Unternehmer wie Dich. Nutze die Chance, um nachhaltig zehntausende Euro Steuern zu sparen und die Liquidität Deines Unternehmens signifikant zu verbessern. Jetzt ist die Zeit, aktiv zu gestalten und die Weichen für langfristigen Erfolg zu stellen. Die Steuerreform Deutschland 2025 ist Deine Gelegenheit, steuerlich neu zu denken – und Dein Unternehmen zukunftssicher aufzustellen.

Du möchtest konkret erfahren, wie Du und Dein Unternehmen optimal von der Reform profitieren? Sichere Dir jetzt Deinen Platz in unserem kostenlosen Steuer-Webinar – bevor andere Dir die besten Steuervorteile wegschnappen. Dort zeigen wir Dir Schritt für Schritt, wie Du durch intelligente Investitionen, den IAB und die richtige Rechtsformwahl maximal sparst – planvoll statt zufällig.

Illustration eines selbstbewussten Mannes im Anzug mit erhobenem Finger, neben ihm eine leuchtende Glühbirne – symbolisiert eine neugewonnene Erkenntnis im steuerlichen oder unternehmerischen Kontext.

Nutzt Du Dein volles Potenzial?

Viele Unternehmer übersehen die steuerlichen Vorteile von ETFs – dabei können sie eine smarte Möglichkeit sein, um Steuern zu sparen und langfristig Vermögen aufzubauen.

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Häufige Fragen zum steueroptimierten Vermögensaufbau

Besonders Maschinen für Produktion, Handwerk und technische Dienstleister sowie E-Fahrzeuge profitieren von den neuen Sofortabschreibungen.

Die Reform gilt ab 1. Juli 2025, insbesondere für Investitionen, die ab diesem Datum getätigt werden. Rückwirkende Abschreibungen sind nicht möglich. Die neuen Steuervorteile gelten ausschließlich für Neuanschaffungen ab Juli 2025.

Mit dem IAB kannst Du bis zu 50 % zukünftiger Investitionen bereits heute steuerlich geltend machen. Kombinierst Du dies mit der Reform, maximierst Du Deine Steuerersparnis deutlich.

Die Körperschaftsteuersenkung betrifft primär Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs. Einzelunternehmen profitieren indirekt über attraktive Gestaltungsmodelle, beispielsweise mit einer GmbH-Struktur.

Melde Dich für unser kostenloses Steuerwebinar an oder kontaktiere uns direkt unter iab@af-media.org – wir unterstützen Dich persönlich und individuell.

Rechtliche Hinweise / Disclaimer

Bitte beachte: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Informationen sind allgemeiner Natur und basieren auf unserem aktuellen Wissensstand. Änderungen seitens der Finanzverwaltung oder der Rechtsprechung können die Aussagen beeinflussen. Für individuelle Fragen empfehlen wir, Deinen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu kontaktieren. Eine einzelfallbezogene, individuelle rechtliche und steuerliche Beratung kann durch diese abstrakte, rechtliche und steuerliche Darstellung auf keinen Fall ersetzt werden. Kontaktiere unbedingt jeweils Deinen persönlichen, rechtlichen und steuerlichen Berater. Dieser Beitrag gibt unsere persönlichen Erfahrungen und Interpretationen der Rechtsprechung, Literatur, Gesetze und rechtlichen Kommentare wider. Die Inhalte basieren auf unserem Wissensstand zum Zeitpunkt der Erstellung. Aktuelle Änderungen der steuerlichen und rechtlichen Auffassungen der Finanzverwaltungen oder der Gerichte sind jederzeit möglich. Dies kann auch rückwirkend geschehen. Die Finanzverwaltung und zuständige Gerichte können jederzeit eine von unserer Auffassung abweichende Sichtweise des Falles vertreten. Eine Nachsorgeverpflichtung (die Pflicht, dass wir über eventuell später eintretende rechtliche oder tatsächliche Veränderungen oder neue Erkenntnisse zu informieren haben) besteht nicht. Die Zurverfügungstellung dieses Beitrags führt weder zu einer vertraglichen Bindung, noch wird eine sonstige Haftung gegenüber dem Empfänger oder Dritten begründet. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für Dokumente, Musterverträge, etc. in irgendeiner Form.

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