Illustration eines Einfamilienhauses mit rotem Dach und Kamin, im Vordergrund mehrere aufgestapelte Euro-Geldscheine sowie goldene Münzen. Ein roter Pfeil zeigt von den Geldscheinen direkt auf das Haus – symbolisiert die gezielte Nutzung von Immobilien, um Steuern in Vermögen umzuwandeln.

Steuern in Vermögen umwandeln: Wie Unternehmer mit Immobilien & Strategie Millionen aufbauen

Inhaltsverzeichnis

Warum Du Deine Steuerlast nicht einfach hinnehmen solltest

Stell Dir vor: Du sitzt abends in Deinem Büro, der letzte Kundentermin ist durch, die Buchhaltung fertig – und trotzdem bleibt auf dem Konto am Monatsende wieder deutlich weniger, als Du erwartet hast. Nicht, weil Dein Geschäft schlecht läuft. Sondern weil ein stiller Mitverdiener jedes Jahr einen riesigen Batzen abschöpft: das Finanzamt. Umso wichtiger ist es, Strategien zu kennen, mit denen sich Steuern in Vermögen umwandeln lassen – damit am Ende mehr von dem bleibt, was Du Dir hart erarbeitet hast.

Ein Unternehmerfreund erzählt Dir beim Feierabendbier: „Ich habe dieses Jahr über 200.000 Euro Steuern zurückbekommen – ganz legal, über Immobilien. Und das Beste: Mein Eigenkapital ist trotzdem noch verfügbar.“

Du stutzt. Wie soll das gehen? Und warum hat Dir das bisher keiner erklärt? Genau darum geht es in diesem Artikel.

Illustration eines erschöpft wirkenden Mannes im Business-Outfit, der sich mit beiden Händen an die Schläfen fasst. Um ihn herum türmen sich Aktenstapel, auf dem Tisch liegen chaotisch verteilte Unterlagen. Im Hintergrund sind zahlreiche Dokumente an die Wand geheftet, rechts unten ein Tablet mit aufsteigendem Pfeil – symbolisiert die Belastung einer hohen Steuerlast trotz harter Arbeit.

Denn Steuern sind kein notwendiges Übel – sie sind ein strategisches Werkzeug. Wenn Du weißt, wie Du Deine Steuerlast mit Immobilien, Finanzierung und kluger Planung steuerlich nutzen kannst, wandelst Du sie in echtes Vermögen um. Und zwar nicht im Promillebereich, sondern mit Hebelwirkung.

Was Du dazu brauchst? Verständnis für die steuerlichen Spielregeln, ein gutes Timing – und den Mut, unternehmerisch zu gestalten. Das ist der Schlüssel, um Steuern gezielt zu gestalten – und Dir dadurch echte finanzielle Freiheit und Sicherheit aufzubauen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Steuern als Hebel: Richtig eingesetzt, lassen sich Steuerzahlungen in echtes Vermögen umwandeln – mit der richtigen Strategie.
  • Immobilien als Werkzeug: Durch gezielte Renovierungsmaßnahmen, korrekte Zuordnung der Kostenarten und kluge Planung kannst Du Steuern sparen und gleichzeitig den Immobilienwert massiv steigern.
  • Rollierendes Eigenkapital: Mit nur 10 % Eigenkapital, das temporär gebunden ist, kannst Du dank Finanzierung und Steuererstattungen ein Millionenvermögen aufbauen.
  • Timing ist alles: Entscheidend ist, wann und wie Du investierst. Denn wer in den ersten drei Jahren nach dem Immobilienkauf falsche Maßnahmen umsetzt, verliert steuerliche Vorteile – oder zahlt doppelt.
  • Strategie statt Stückwerk: Wer die steuerlichen Spielregeln kennt und bewusst nutzt, kann mit System agieren – nicht mehr reaktiv, sondern mit Plan. Eine gut durchdachte Steuererklärung ist dabei unerlässlich.

Grundlagen verstehen: Was ist steuerlich sofort abziehbar – und was nicht?

Wenn Du mit Immobilien Vermögen aufbauen willst, solltest Du ein Thema unbedingt verstehen:

Nicht jede Investition und nicht alle Ausgaben bringen Dir sofort einen steuerlichen Vorteil. Der Unterschied liegt in der Art der Kosten – und die hat es in sich.

Illustration eines roten Tischkalenders mit umgeblätterten Seiten, darauf ein großes grünes Häkchen und ein goldenes Euro-Zeichen. Der Hintergrund ist rot betont – symbolisiert die zeitnahe steuerliche Absetzbarkeit von Betriebsausgaben und die Wichtigkeit des richtigen Zeitpunkts.

Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwand im Überblick

Im Steuerrecht wird scharf getrennt zwischen drei Kostenarten:

  • Anschaffungskosten: Alles, was nötig ist, um ein Objekt zu kaufen und in einen betriebsbereiten Zustand zu bringen. Diese Kosten musst Du über viele Jahre abschreiben – kein sofortiger Vorteil.

  • Herstellungskosten: Hier geht es um Neubauten, Erweiterungen oder wesentliche Verbesserungen. Auch diese Kosten bringen Dir keine Sofortwirkung, sondern nur Abschreibung über Zeit.

  • Erhaltungsaufwand: Das ist der steuerliche Goldstandard. Diese Kosten kannst Du direkt im Jahr der Zahlung absetzen – sofort und vollständig. Genau hier willst Du steuerlich hin.

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein wichtiges Instrument zur Immobiliensteuergestaltung. Sie ermöglicht es, die Anschaffungs- und Herstellungskosten über die Nutzungsdauer des Objekts abzuschreiben, was erhebliche Steuereinsparungen zur Folge haben kann.

Warum dieser Unterschied entscheidend für Deinen Vermögensaufbau ist 

Wenn Du Immobilien klug kaufst und richtig investierst, kannst Du Deine Steuerlast massiv senken – und zwar im selben Jahr. Dafür musst Du aber wissen, wo die Grenze zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten verläuft.

Klassische Erhaltungsmaßnahmen sind z. B.:

  • Reparaturen

  • Austausch defekter Technik

  • Renovierungen ohne Standardveränderung

  • Schönheitsreparaturen

Der Trick ist: Je mehr von Deinen Investitionen als Erhaltungsaufwand gelten, desto größer ist Dein sofortiger steuerlicher Hebel.

Aber Achtung: Wer hier Fehler macht oder die falschen Maßnahmen kombiniert, landet schnell in der steuerlichen Sackgasse – dazu gleich mehr. Achte auf relevante Grenzen – zum Beispiel bei der Umsatzsteuer – damit Du keine Gestaltungschance verschenkst.

Die 15 %-Regel: Anschaffungsnahe Herstellungskosten und wie Du sie vermeidest

Klingt erstmal harmlos – ist aber einer der häufigsten Stolpersteine für Unternehmer: anschaffungsnahe Herstellungskosten.

Wer diesen Begriff nicht versteht, verschenkt tausende Euro an Steuervorteilen – oder zahlt im schlimmsten Fall doppelt.

Steuerliche Rahmenbedingungen ändern sich regelmäßig – wer hier up to date bleibt, kann oft fünfstellige Vorteile sichern.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, durch gezielte Planung und Nutzung steuerlicher Vorteile, die Steuerlast zu optimieren, ohne in die Nähe der Steuerhinterziehung zu geraten.

Illustration eines modernen Wohnhauses im Umbau, umgeben von Baumaschinen, Bauplänen und Materialien. Im Hintergrund ein Kran und städtische Hochhäuser – symbolisiert Renovierungsmaßnahmen an Immobilien, z. B. zur Wertsteigerung, steuerlichen Abschreibung oder energetischen Sanierung.

Was sind anschaffungsnahe Herstellungskosten? 

Wenn Du eine Immobilie kaufst und innerhalb der ersten drei Jahre größere Renovierungen durchführst, kann das steuerlich problematisch werden. Warum?

Weil der Gesetzgeber davon ausgeht: „Wer kurz nach dem Kauf viel renoviert, hat dafür schon einen Preisnachlass bekommen.“

Das heißt im Klartext: Diese Renovierungskosten zählen nicht mehr als Erhaltungsaufwand, sondern werden als Herstellungskosten gewertet – und sind damit nicht sofort abziehbar.

Die entscheidende Schwelle liegt bei 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten (netto!). Wenn Deine Maßnahmen diese Grenze überschreiten, musst Du alle Renovierungskosten aktivieren und über Jahrzehnte abschreiben.

Auch wenn es sich eigentlich nur um „Schönheitsreparaturen“ gehandelt hat. Es gibt jedoch die Möglichkeit, durch gezielte Planung und Nutzung steuerlicher Vorteile, die Steuerlast zu optimieren. Experten können hierbei wertvolle Unterstützung bieten.

So vermeidest Du teure Steuerfehler

Regel Nr. 1: Die 15 %-Grenze immer im Blick behalten.

Berechne genau, wie viel Du innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf investieren darfst – und plane Deine Maßnahmen entsprechend, um die Vorteile der Ist-Besteuerung zu nutzen.

Regel Nr. 2: Splitte Maßnahmen über die Jahre.

Statt 40.000 € im ersten Jahr: lieber 20.000 € im ersten und 20.000 € im vierten Jahr. Dann bleibst Du unter der Grenze – und sicherst Dir den Sofortabzug, was besonders für vermögende Privatpersonen von Vorteil sein kann.

Regel Nr. 3: Achte auf die Rechnungsstellung.

Nur Netto-Beträge zählen in die 15 %-Berechnung rein. Außerdem muss klar erkennbar sein, ob es sich um Erhaltungsaufwand oder Modernisierung handelt – und genau hier macht das richtige Wording den Unterschied. Die richtigen Informationen sind entscheidend, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Beispiel aus der Praxis

  • Du kaufst eine Immobilie mit einem Gebäudeanteil von 400.000 €.
    → 15 % davon = 60.000 € (netto).

  • Du möchtest nun für 70.000 € renovieren.
    → Die Konsequenz: Alle 70.000 € gelten als anschaffungsnahe Herstellungskosten und sind nicht sofort abziehbar.

  • Würdest Du hingegen nur 55.000 € investieren, könntest Du alles direkt absetzen – vorausgesetzt, es handelt sich um echten Erhaltungsaufwand.

Praxisstrategie für Unternehmer: So wandelst Du Steuern in Vermögen um

Jetzt kommt der Teil, der aus trockener Theorie ein echtes Vermögenssystem macht.

Denn wer steuerlich richtig plant, definiert nicht nur, was er investiert – sondern wie, wann und mit welcher steuerlichen Bedeutung.

Dabei spielt die Steuervermeidung eine entscheidende Rolle, und ein erfahrener Steuerberater kann hierbei wertvolle Unterstützung bieten.

Illustration eines selbstbewussten Mannes im Anzug vor einer Präsentationstafel mit Balkendiagramm. Zwei große Pfeile zeigen in entgegengesetzte Richtungen: „GEWINNE“ nach oben, „STEUERN“ nach unten – symbolisiert erfolgreiche Steueroptimierung zur Gewinnsteigerung im Unternehmen.

Das Spiel mit der steuerlichen Bedeutung – wie Du es für Dich nutzt

Im Steuerrecht geht es nicht nur um Zahlen – es geht darum, was diese Zahlen bedeuten. Eine Investition kann entweder sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand oder aktivierungspflichtiger Herstellungskostenblock sein. Und das hängt oft nicht vom Objekt ab – sondern von Deiner Gestaltung.

Ein Beispiel:

Du tauschst im sanierten Altbau neue Fenster, modernisierst Bad und Elektro.

→ Machst Du 3 von 4 kritischen Gewerken (Elektro, Heizung, Sanitär, Fenster) innerhalb von 5 Jahren, gilt das Ganze als Standardverbesserung = Herstellungskosten.

→ Begrenzen sich die Maßnahmen auf nur 2 Gewerke, bleibst Du im Erhaltungsaufwand = Sofortabzug möglich.

Achte genau auf die Formulierungen – vor allem auf Rechnungen. Schon ein falsches Wort kann darüber entscheiden, ob Du sofort absetzen darfst oder über Jahre abschreibst. „Sanierung“ klingt anders als „Instandhaltung“. Und wer dem Finanzamt eine andere Bedeutung suggeriert, riskiert Steuerverkürzung (§ 42 AO – Gestaltungsmissbrauch).

Die Kraft des rollierenden Eigenkapitals

Stell Dir vor: Du bringst 160.000 € Eigenkapital ein – aber nur für 3 Jahre. Danach bekommst Du es zurück – und nutzt es für das nächste Projekt.

Das ist das Prinzip des rollierenden Eigenkapitals:

Du hinterlegst Dein EK als Sicherheit bei der Bank, finanzierst das gesamte Projekt (inkl. Kaufnebenkosten und Renovierung) – und nach 3–3,5 Jahren wird Dein Depot wieder freigegeben.

In dieser Zeit hast Du:

  • Renoviert und den Wert der Immobilie gesteigert

  • Steuerliche Rückflüsse generiert (z. B. 220.000 € durch sofort abziehbare Aufwendungen)

  • Liquidität für neue Investments geschaffen

  • Ein echtes Multitool: Steuersparhebel, Kapital-Hebel und Wertsteigerung in einem, besonders für Eigentümer und Selbstständige.

Beispielrechnung – aus 160.000 € Eigenkapital werden 2 Mio. steuerfreier Gewinn

Szenario:

  • Kaufpreis Immobilie: 1.000.000 €

  • Kaufnebenkosten: 100.000 €

  • Renovierungskosten (geplant): 500.000 €

  • Gesamt: 1,6 Mio. € – komplett finanziert

  • 160.000 € EK als rollierendes Depot (10 %)

Es ist wichtig, die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen und mögliche Steuererleichterungen im Blick zu behalten, um optimal von den Abzugsmöglichkeiten profitieren zu können.

Illustration eines klassischen Taschenrechners mit farblich hervorgehobenen Tasten und leerem Display, vor einem grauen Aquarell-Hintergrund – symbolisiert Zahlenkontrolle, Kalkulation und die Bedeutung von präzisem Rechnen im steuerlichen oder finanziellen Kontext.

Ablauf:

  • Jahr 1 bis 3: Nur kleinere Maßnahmen (< 15 % Regel), steuerlicher Rückfluss ~20.000 €

  • Ab Jahr 4: Volle Renovierung (450.000 €), Rückfluss ~220.000 €

  • Depotfreigabe nach 3 Jahren: EK wieder verfügbar

  • Verkauf nach 10 Jahren: 3 Mio. Verkaufserlös → 2 Mio. steuerfreier Gewinn

Warum steuerfrei?

Weil Du außerhalb der 10-Jahresfrist verkaufst (§ 23 EStG) – und nicht im gewerblichen Grundstückshandel bist.

Unterm Strich:

  • 160k geblockt → 2,2 Mio. steuerfrei + EK zurück + laufende Mieteinnahmen

  • Und das mit System – nicht durch Glück, sondern durch gezielte Optimierung

Welche Maßnahmen sind steuerlich wertsteigernd, aber keine Standardveränderung?

Wenn Du mit Immobilien Steuern sparen und gleichzeitig Vermögen aufbauen willst, musst Du eine entscheidende Unterscheidung kennen:

Nicht jede Modernisierungsmaßnahme führt automatisch zu steuerlichem Nachteil – aber die falsche Kombination kann genau das auslösen.

Deshalb kommt es nicht nur darauf an, was Du renovierst – sondern wie viele Maßnahmen Du in welchem Zeitraum umsetzt. Einzelne wertsteigernde Maßnahmen wie Bodenbeläge oder Glattputz sind steuerlich oft unproblematisch.

Kritisch wird es, wenn Du technische Gewerke wie Heizung, Elektro, Sanitär oder Fenster kombinierst – besonders innerhalb von 5 Jahren.

Mit anderen Worten: Du kannst modernisieren, ohne steuerlich in die Aktivierung zu rutschen – wenn Du die Spielregeln des Unternehmens und die Möglichkeiten der Steueroptimierungen kennst.

Illustration eines großen Schraubenschlüssels, der an eine aufgeklappte Leiter gelehnt ist. Im Hintergrund eine Baustellenkulisse mit Stadtgebäuden und dunklen Rauchwolken – symbolisiert die Sanierung oder Renovierung von Immobilien, um den Wert zu steigern oder steuerliche Vorteile zu nutzen.

Beispiele für clevere Investitionen

Diese Maßnahmen erhöhen den Wert Deiner Immobilie – ohne steuerlich zur Falle zu werden. Sie gelten in der Regel nicht als Standardverbesserung und bleiben damit sofort abziehbar:

  • Designbeläge, Parkett, Vinylboden Optisches Upgrade ohne tiefgreifende technische Veränderung

  • Glattputz statt Raufaser oder strukturierter Putz Stilvoller, aber steuerlich unkritisch

  • Moderne Zimmertüren, Türgriffe & Beschläge Austausch ohne Eingriff in die Gebäudestruktur

  • Einbauküche (wenn nicht fest verbunden) Bewegliche Küche = sofort abziehbares Wirtschaftsgut

  • Indirekte Beleuchtung, Smart-Home-Elemente Komfortsteigerung, keine klassische Gebäudeverbesserung

  • Video-Gegensprechanlage oder fernsteuerbares Garagentor Erhöhter Nutzwert, steuerlich meist unschädlich

Diese Art der Maßnahmen kann den subjektiven Wert für Mieter und Käufer deutlich erhöhen – ohne dass sie steuerlich als Herstellungskosten behandelt werden.

Genau hier liegt der Sweet Spot für strategische Investoren und Geschäftsleute, die ihr Eigentum optimal nutzen wollen.

Was Du besser vermeiden solltest

Bestimmte Maßnahmen oder Kombinationen führen nahezu automatisch dazu, dass Deine Investitionen steuerlich nicht sofort abziehbar sind:

  • 3 von 4 technischen Gewerken in 5 Jahren → Elektro, Heizung, Sanitär, Fenster → Kombination von 3 führt zur Standardverbesserung = nachträgliche Herstellungskosten

  • Substanzverändernde Umbauten z. B. aus Gewerbe wird Wohnung, aus Lager ein Loft = steuerlich problematisch

  • Gebäudeerweiterung oder Dachausbau Klassischer Herstellungskosten-Tatbestand

  • Kernsanierungen mit Eingriff in die Bausubstanz → z. B. komplette Entkernung oder Austausch der Haustechnik

  • Zusätzliche Nutzungseinheiten oder Umnutzungen Wenn aus einem Büro plötzlich ein Wohnraum mit Bad wird = Wesensveränderung

Diese Maßnahmen können sich lohnen – aber nur, wenn sie strategisch getaktet sind. Wenn Du sie zu früh oder in falscher Kombination umsetzt, verlierst Du Deinen steuerlichen Hebel und riskierst problematische Steuergestaltungen.

Fazit: Steuern sind kein Feind – sie sind der Rohstoff für Dein Vermögen

Steuern sind oft der größte Kostenblock im Unternehmen – und gleichzeitig der am meisten unterschätzte Hebel.

Denn während viele Unternehmer rein operativ denken, nutzen clevere Investoren ihre Steuerlast strategisch: als Kapitalquelle für den eigenen Vermögensaufbau.

Mit der richtigen Kombination aus sofort abziehbaren Maßnahmen, geschickter Finanzierung und der optimalen Nutzung von Betriebsausgaben kannst Du gezielt steuerliche Rückflüsse erzeugen, Dein Eigenkapital hebeln und Vermögenswerte schaffen.

Sofort abziehbaren Maßnahmen:

Diese umfassen Erhaltungsaufwendungen, die im Jahr der Zahlung direkt steuerlich geltend gemacht werden können. Dazu gehören Reparaturen, Schönheitsreparaturen und der Austausch defekter Technik. So kannst Du Deine Steuerlast direkt senken – und Liquidität freisetzen, die Du sofort wieder investieren kannst.

Illustration eines selbstbewussten Mannes im Anzug mit erhobenem Finger, neben ihm eine leuchtende Glühbirne – symbolisiert eine neugewonnene Erkenntnis im steuerlichen oder unternehmerischen Kontext.

Geschickter Finanzierung:

Durch den Einsatz von Fremdkapital lassen sich Investitionen in Immobilien optimal hebeln. Die Zinsen sind oft steuerlich absetzbar, was die Steuerlast weiter senkt. Zudem kann das Prinzip des rollierenden Eigenkapitals genutzt werden, um Eigenkapital temporär zu binden und es nach Freigabe für neue Projekte einzusetzen.

Langfristiger Immobilienstrategie:

Eine kluge Immobilienstrategie beinhaltet den gezielten Erwerb von Objekten, die durch Renovierungsmaßnahmen im Wert gesteigert werden können. Dabei ist es entscheidend, die steuerlichen Spielregeln zu kennen und Maßnahmen so zu planen, dass sie nicht als anschaffungsnahe Herstellungskosten gelten.

Durch strategische Steueroptimierung kannst Du gezielt steuerliche Rückflüsse erzeugen, Eigenkapital hebeln und Vermögenswerte schaffen, die weit über das hinausgehen, was aus Gewinnen möglich wäre.

Der Aufbau eines solchen Systems erfordert ein tiefes Verständnis der steuerlichen Rahmenbedingungen und die Fähigkeit, diese gezielt zu nutzen.

Wer dieses Spiel beherrscht, baut sich nicht nur steuerfrei ein Vermögen auf, sondern verschafft sich auch Liquidität und unternehmerische Unabhängigkeit. Diese Steuergestaltung funktioniert jedoch nur, wenn Du genau weißt, wann und wie Du Maßnahmen umsetzt.

Das Gute? All das ist erlernbar und hilft Dir, Deine Steuererklärungen optimal zu gestalten und die Steuerlast effektiv zu reduzieren.

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Rechtliche Hinweise / Disclaimer

Bitte beachte: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Informationen sind allgemeiner Natur und basieren auf unserem aktuellen Wissensstand. Änderungen seitens der Finanzverwaltung oder der Rechtsprechung können die Aussagen beeinflussen. Für individuelle Fragen empfehlen wir, Deinen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu kontaktieren. Eine einzelfallbezogene, individuelle rechtliche und steuerliche Beratung kann durch diese abstrakte, rechtliche und steuerliche Darstellung auf keinen Fall ersetzt werden. Kontaktiere unbedingt jeweils Deinen persönlichen, rechtlichen und steuerlichen Berater. Dieser Beitrag gibt unsere persönlichen Erfahrungen und Interpretationen der Rechtsprechung, Literatur, Gesetze und rechtlichen Kommentare wider. Die Inhalte basieren auf unserem Wissensstand zum Zeitpunkt der Erstellung. Aktuelle Änderungen der steuerlichen und rechtlichen Auffassungen der Finanzverwaltungen oder der Gerichte sind jederzeit möglich. Dies kann auch rückwirkend geschehen. Die Finanzverwaltung und zuständige Gerichte können jederzeit eine von unserer Auffassung abweichende Sichtweise des Falles vertreten. Eine Nachsorgeverpflichtung (die Pflicht, dass wir über eventuell später eintretende rechtliche oder tatsächliche Veränderungen oder neue Erkenntnisse zu informieren haben) besteht nicht. Die Zurverfügungstellung dieses Beitrags führt weder zu einer vertraglichen Bindung, noch wird eine sonstige Haftung gegenüber dem Empfänger oder Dritten begründet. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für Dokumente, Musterverträge, etc. in irgendeiner Form.

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